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11. Juli 2024

Modernisierung des Sachbezugs

Die Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler freut sich über ein neues Entlastungspaket, das unter anderem eine Neuregelung des Sachbezuges für Mitarbeiter:innenwohnungen beinhaltet.

Modernisierung des Sachbezugs

© Nadine Studeny

Was verändert sich durch die Modernisierung des Sachbezugs?
In vielen Hotels und Gastronomiebetrieben wohnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Beschäftigungszeit in vom Betrieb zur Verfügung gestellten Zimmern, Apartments oder kleinen Wohnungen. Mit der Modernisierung des Sachbezugs für die Mitarbeiterwohnungen heben wir die Quadratmetergrenzen an, ab denen ein steuerpflichtiger Sachbezug anfällt. Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten also eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen, fällt dafür ab dem nächsten Jahr kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr an. Bisher lag der Grenzwert bei 30 m².

Was bringt die Neuregelung den Unternehmer:innen, was den Beschäftigten?
Wir schaffen hier zum einen bessere Rahmenbedingungen und eine moderne Wohnqualität für Arbeit im Tourismus. Zum anderen bleibt den Beschäftigen auch mehr Netto vom Brutto.

Wie wirkt sich die Neuregelung auf als Wohngemeinschaften genutzte Mitarbeiter:innenunterkünfte aus?
Bisher wurden bei Wohngemeinschaften die gesamten Gemeinschaftsräume zur Gänze für jede einzelne Person angerechnet. Durch eine neue Methode bei der Berechnung der Quadratmetergrenzen kommt es nun auch hier zu Steuerentlastungen. Statt der vollen Anrechnung von Gemeinschaftsräumen erfolgt künftig eine Aliquotierung dieser Flächen pro Person. 

Welchen Anteil der im Tourismus Beschäftigten betrifft die Sachbezugsregelung?
Dazu gibt es keine validen Zahlen. Laut Finanzministerium rechnen wir damit, dass es quer über alle Branchen zu einer Entlastung von rund fünf Millionen Euro kommt.

Welche weiteren für die Tourismusbranche relevanten Maßnahmen enthält das Entlastungspaket? 
Neben der Modernisierung des Sachbezugs wurde die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro erhöht. Ebenso wurden die niedrigen Tarifstufen zusätzlich angepasst, das Kilometergeld sowie die Tag- und Nächtigungsgelder erhöht. Mit diesen wichtigen Maßnahmen machen wir den Tourismus als Arbeitgeber noch attraktiver und moderner.

Text: Lisa Schwarzenauer

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