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11. Juni 2026

Ein Jahr Barrierefreiheit im digitalen Raum

Ein Jahr Barrierefreiheit im digitalen Raum

In Österreich ist digitale Barrierefreiheit seit einem Jahr für gewisse Services wie Webseiten Pflicht.
© Shutterstock

Seit knapp einem Jahr sind österreichische Unternehmen – auch aus dem Tourismus – verpflichtet, bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Die Grundlage dafür ist das letzten Juni in Kraft getretene Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem der „European Accessibility Act“ in Österreich umgesetzt wurde. Betroffen sind unter anderem Webseiten, Webshops und Online-Buchungssysteme. Wir haben bei der Wirtschaftskammer und der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs nachgefragt, wie gut die Umsetzung funktioniert – und was Unternehmen dabei unbedingt beachten sollten.

Erhöhtes Bewusstsein

Klaus Höckner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, betont, dass das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit durch das Gesetz deutlich gestiegen sei: „Vor dem Stichtag war digitale Barrierefreiheit in den meisten Unternehmen ein CSR- oder Goodwill-Thema. Heute liegt es dort, wo es hingehört: bei Geschäftsführung, Recht und Einkauf, als Compliance- und Marktzugangsfrage.“ Auch Rafael Pauley, Digitalisierungs- und E-Commerce-Berater der Wirtschaftskammer Tirol, betont, dass digitale Barrierefreiheit inzwischen eine große Rolle spiele: „Die Tiroler Unternehmen, die von den Regelungen betroffen sind, nehmen das Thema durchaus ernst und setzen sich aktiv mit den Anforderungen auseinander.“ Das liegt laut Höckner allerdings weniger an der Einsicht, dass es sich um ein wichtiges Thema handle, als an der Strafdrohung von bis zu 80.000 Euro bei Nichteinhaltung.

Er betont, dass das Bewusstsein zwar breit, aber oft noch flach sei: „Viele wissen, dass sie ‚etwas tun müssen‘, verwechseln das aber mit einem einmaligen technischen Fix“, so Höckner. Der häufigste Irrtum von Unternehmen sei der Glaube, ein Overlay-Tool könne Barrierefreiheit per Knopfdruck herstellen. „Dass es um die nutzbare Gestaltung eines digitalen Angebots für eine große und demografisch wachsende Kundengruppe geht – und um rechtssichere Marktteilnahme –, ist noch nicht überall angekommen.“

Umsetzung mit Unsicherheiten

Pauley ergänzt, dass sich viele Tiroler Unternehmen anfangs unsicher waren, ob sie überhaupt vom Gesetz betroffen sind – dazu seien die meisten Anfragen eingegangen. Die Umsetzung insgesamt sei aus Sicht der WK aber bereits recht gut gelungen, unter anderem, weil viele Unternehmen mit Webagenturen zusammenarbeiten, die bereits frühzeitig passende Lösungen angeboten hätten. Besonders herausfordernd sei die Anpassung für Unternehmen mit stark veralteten Onlineauftritten: „Viele gängige Plugins und Lösungen sind nur mit moderneren Systemarchitekturen kompatibel.“

Höckner sieht als größte Herausforderung bei der Umsetzung zwei große Missverständnisse: zum einen, dass Barrierefreiheit ein Unternehmen nicht betreffe, und zum anderen, dass Barrierefreiheit nachträglich „aufgesetzt“ werden könne. „Rund 15 Prozent der Bevölkerung leben mit einer Behinderung – und das ist nur der eng definierte Kreis. Rechnet man situative und temporäre Einschränkungen sowie eine alternde Bevölkerung dazu, in der Seh-, Hör- und Motorikeinschränkungen zunehmen, wird Barrierefreiheit zur Voraussetzung dafür, überhaupt die gesamte Kundschaft zu erreichen“, erklärt er. Das Verständnis dafür sei ein großer Vorteil für Unternehmen: „Wer einmal verstanden hat, dass jemand eine Seite ohne Maus, ohne Bildschirm oder mit stark vergrößerter Schrift nutzt, baut von vornherein anders.“

Nutzer:innen im Fokus

Für die Nutzer:innen sei besonders wichtig, dass digitale Angebote vollständig mit der Tastatur bedienbar sind und es eine saubere semantische Struktur mit echten Überschriften, beschrifteten Formularfeldern und sinnvollen Alternativtexten für die Nutzung von Screenreadern gibt. Auch ausreichend Kontrast, Skalierbarkeit, verständliche Sprache, Untertitel und Transkripte bei Audio und Video sowie barrierefreie PDFs würden helfen – und dabei wenig Kosten für Unternehmen verursachen. 

Höckner empfiehlt auch Unternehmen, die nicht vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen sind, die darin vorgesehenen Anpassungen zu übernehmen. Neben der wachsenden Gruppe von Betroffenen nennt er als weitere Gründe, dass Barrierefreiheit zunehmend zur Beschaffungsvoraussetzung in der Lieferkette werde und sich die Grenze zwischen „betroffenund „nicht betroffen“ laufend verschiebe. Wer belegen wolle, dass man sich an die Vorgaben halte, könne sich nach EN 301 549 selbst bewerten oder eine WACA-Zertifizierung machen – an sich sehe man einer Webseite nämlich nicht sofort an, ob sie barrierefrei gestaltet ist.

Text: Lisa Schwarzenauer

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